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DWS Vermögenssparplan Premium

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Beim DWS Vermögenssparplan Premium handelt es sich um einen Fondssparplan, der steuerlich wie ein Riester-Fondssparplan behandelt wird. Zahlt man in den Vertrag ungeförderte Beiträge ein (d.h. man beantragt keine Riester-Förderung für diese Beiträge, dann müssen in der Auszahlphase die erzielten Erträge nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der Vertrag mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren hatte und nicht vor dem 60. Lebensjahr abgerufen wird. Zahlt man jedoch geförderte Beiträge ein (d.h. man beantragt die Zulage und/oder den Riester-Sonderausgabenabzug), dann werden diese Beiträge wie normale Riester-Beiträge behandelt.

Ein weiterer besonderer Clou für den Anleger beim DWS Vermögenssparplan Premium: Zum Ende der Laufzeit muss die DWS garantieren, dass der Anleger mindestens seine eingezahlten Beiträge zurückerhält! Grund hierfür ist, dass es sich – wie oben erwähnt – technisch um eine Riester-Rente handelt. Somit greift auch hier die gesetzliche Vorschrift, dass zum Ende der Laufzeit für den Anleger mindestens alle Einzahlungen zur Verfügung stehen müssen.

Der DWS Vermögenssparplan Premium ist ein Fondssparplan der  Fondsgesellschaft DWS.

  • Der DWS Vermögenssparplan Premium investiert das Kapital des Sparers nach einem finanzmathematischen Modell.
  • Hierbei werden die Sparbeträge bzw. das Guthaben in einen Dachfonds (mit Aktien und Aktienfonds) und/oder verschiedene Rentenfonds angelegt.

Je nach verbleibender Restlaufzeit und aktuellem Marktumfeld wird entsprechend des finanzmathematischen Modells die Fondsauswahl festgelegt. So kann die Fondsgesellschaft DWS die jeweiligen Marktentwicklungen für die Erwirtschaftung einer guten Rendite nutzen und in schwierigen Marktphasen eine Absicherung der Kapitalanlage erreichen. Dies geschieht automatisch, ohne dass der Sparer sich darum kümmern muss. Der Sparer kann jedoch ab dem 55. Lebensjahr die Option einer Höchststandssicherung wahrnehmen.

Weitere Eigenschaften und Informationen zum Fondssparplan DWS Vermögenssparplan Premium haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

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 Übersicht über die Produkteigenschaften des DWS Vermögenssparplan Premium

Zusammengefasst ergeben sich folgende Eigenschaften des DWS Vermögenssparplan Premium

Ausgestaltung

Für jeden Kunden wird sein Sparplan-Depot individuell gemanagt und v.a. die Aktienquote individuell nach Marktlage und Restlaufzeit festgelegt.

Höchsteintrittsalter

Mindestvertragslaufzeit: 25 Jahre

Einzahlungs-
Möglichkeiten

Einzahlungen nur per Lastschrift (nicht per Überweisung) möglich.
Zahlungsrhythmus: monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich.
Einmalige Einzahlung (ab 2.500 €) zu Vertragsbeginn ohne regelmäßigen Beitragseinzug und spätere Sondereinzahlungen sind jederzeit möglich.

Mindestbeitrag

Empfohlener Mindestbeitrag 25 € pro Monat (umgerechnet 300 € pro Jahr).  Beiträge sind prinzipiell in unbegrenzter Höhe möglich. 

Flexibilität bei der Einzahlung

Änderungen der Beitragszahlung (Erhöhungen, Verringerungen, Ruhen der Beitragszahlung) der laufenden Beiträge sind rechtzeitig zum Zahlungstermin möglich. Falls bei Vertragsabschluss lediglich eine einmalige Einzahlung vereinbart wurde, ist ein späterer BEginn einer regelmäßigen Einzahlung jederzeit möglich. Zuzahlungen (Sonderzahlungen) auch nur per Lastschrift möglich (schriftlich der DWS mitteilen und die DWS bucht den Betrag dann ab). Zuzahlungen sind bis zum 55. Geburtstag in unbegrenzter Höhe möglich. Nach dem 55. Geburtstag sind Zuzahlungen nur bis zur Riester-Beitragsobergrenze möglich.
Die Beitragsgarantie gilt natürlich auch für alle Sonderzahlungen.

Fondsanlage

Anlage in einen Dachfonds (mit Aktien oder Aktienfonds und anderen chancenreichen Wertpapieren) und verschiedene Rentenfonds bei fallenden Kursen.
Anlage und Umschichtung des Guthabens gemäß eines finanzmathematischen Modells entsprechend der Marktlage und der individuellen Restlaufzeit des Vertrages.

Abschlusskosten

Verteilung der Abschlusskosten (aus den bei Vertragsabschluss vereinbarten regelmäßigen Beiträgen bis zum geplanten Rentenbeginn) auf die ersten 5 Jahre. Für alle anderen Einzahlungen 5% laufende Kosten. Details dazu unten.
Bei uns erhalten Sie einen Neukundenbonus auf Anfrage. Fordern Sie bei uns Ihren Neukundenbonus an.

jährliche Gebühren

aktuell 18 Euro jährliche Gebühren, zzgl. Verwaltungsgebühren der Fonds
(Verwaltungsgebühren werden dem Fondsvolumen entnommen)

Garantien

Beitragsgarantie: Garantie (wie bei Riester-Verträgen gesetzlich vorgeschrieben), dass mindestens die eingezahlten Beiträge (und ggf. Zulagen) zum Ende der Sparphase zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für die ungeförderten Beiträge inkl. der Sondereinzahlungen und insbesondere auch für die zugelassenen Einzahlungen oberhalb der Riester-Fördergrenzen.

Zusätzlich: Durch Wahl der monatlichen Höchststandssicherung kann der Anleger einmal erreichte Höchststände ab dem 55. Lebensjahr sichern. Details zur Höchststandssicherung unten.

Ablaufmanagement

Rechtzeitig vor Rentenbeginn schrittweise Umschichtung in Rentenfonds. Das finanzmathematische Modell berechnet individuell für jeden Anleger entsprechend der Restlaufzeit und aktuellen Marktlage den besten Ablauf.

 

Auszahlungsphase

regulär: Auszahlplan bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres
danach: lebenslange Rentenzahlung ab dem 85. Lebensjahr

Alternativ: Kapital, das aus ungeförderten Beiträgen stammt, kann ab dem 60. Lebensjahr vollständig entnommen werden. Die Erträge würden dann zur Hälfte besteuert.
Kapital, das aus geförderten Beiträgen stammt, kann ohne Verlust der Förderung zu 30% zum Rentenbeginn entnommen werden.
Details zum Vertragsverlauf unten.

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 Vertragsverlauf des DWS Vermögenssparplan Premium

Die Anlage in den DWS Vermögenssparplan Premium erfolgt regulär in drei Phasen: der Ansparphase, Phase des Auszahlungsplans und der anschließenden Rentenphase.

Ansparphase (bis mindestens Alter 60, max. 67)  —  Auszahlungsplan (bis Alter 85)  —  Rentenphase (ab Alter 85)

Zum Ende der Ansparphase hat der Sparer die Wahl, ob er das Kapital bzw. einen Teil davon in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung abrufen möchte oder das Kapital bzw. den verbleibenden Rest in Form einer lebenslangen Rente erhalten möchte. (Bei Kapital aus geförderten Beiträgen muss beachtet werden, dass nur 30% hiervon entnommen werden dürfen. Dies gilt nicht für Kapital aus ungeförderten Beiträgen).
Von dem verbleibenden Guthaben wird von der Fondsgesellschaft ein Teil des Guthabens direkt in eine Rentenversicherung eingezahlt, die ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange monatliche Rente zahlt. Bis zum 85. Lebensjahr (also bis zum Beginn dieser Rentenzahlung) wird ein Auszahlungsplan aufgestellt, so dass der Sparer monatlich eine Auszahlung aus dem verbleibenden Fondsguthaben erhält. Die Höhe der lebenslangen Rente ab dem 85. Lebensjahr ist mindestens so hoch wie die letzte monatliche Auszahlung des Auszahlungsplans.

 

 Ausgestaltung der Ansparphase bei der DWS Vermögenssparplan Premium

Während der Ansparphase können Sie Ihre Beiträge per Lastschrift monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichten. Alternativ hierzu ist es möglich, zunächst bei Vertragsbeginn lediglich eine einmalige Einzahlung (ab 2.500 €) zu leisten und bei Interesse z.B. später Sonderzahlungen oder eine regelmäßige Einzahlung vorzunehmen. Bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres können Sie zudem Ihre regelmäßigen Beiträge erhöhen oder Sonder-Einzahlungen vornehmen.

Das angesparte Guthaben wird je nach Marktlage in unterschiedliche Fonds investiert bzw. umgeschichtet, um einerseits eine gute Rendite zu erzielen und andererseits eine Risikominderung zu erreichen.

Gegen Ende der Ansparphase kann der Sparer über die Option einer Höchststandssicherung Einfluss auf die weitere Sicherung seines angesparten Guthabens nehmen.

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 Kapitalanlage, Kapitalumschichtung und Beitragsgarantie

Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge und die Umschichtung Ihres Guthabens wird börsentäglich überprüft und erfolgt gemäß eines finanzmathematischen Modells (dynamisches Wertsicherungssystem, genannt CPPI Constant Proportion Portfolio Insurance) bei Berücksichtigung der Restlaufzeit Ihres Vertrages und der aktuellen Marktentwicklungen. Hierbei wird das Guthaben bzw. die Sparbeiträge auf die beiden Komponenten

  • Wertsteigerungskomponente (Dachfonds mit Aktien, Aktienfonds und anderen Wertpapieren mit hohem Ertragspotenzial)
  • Kapitalerhaltungskomponente (Rentenfonds)

aufgeteilt. Bei steigenden Märkten erhält die Wertsteigerungskomponente und bei fallenden Märkten die Kapitalerhaltungskomponente ein größeres Gewicht. Je nach Marktentwicklung und Restlaufzeit können bis zu 100% in eine der beiden Komponenten investiert werden. So können also über eine lange Zeit 100% der Beiträge in Aktien investiert sein. Hierdurch soll eine größtmögliche Rendite und durch die börsentägliche Prüfung des Anlagestocks eine gleichzeitige Berücksichtigung der Risiken erreicht werden.

Das finanzmathematische Modell erzeugt hierbei rechtzeitig vor Ende der Auszahlungsphase je nach Marktlage, Restlaufzeit bzw. Wahl der Höchststandssicherung die Vorgaben für die Kapitalumschichtung in sichere Anlagen in Bezug auf die Kapitalerhaltungskomponente und die Aufteilung innerhalb der Kapitalerhaltungskomponente. Dadurch wird der Kapitalerhalt und die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie erreicht.
Aber je nach aktueller Marktentwicklung kann auch während der Auszahlungsphase noch ein gewisser Teil des Kapitals in Aktienfonds investiert sein. Der Schwerpunkt liegt jedoch in der Regel auf Rentenpapieren.

Die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie für Riester-Verträge sieht vor, dass zum Ende der Sparphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert sind. Da der DWS Vermögenssparplan Premium formal auch ein Riester-Vertrag ist (auch wenn die Beiträge nicht gefördert werden), sieht die DWS für sämtliche Beiträge (und somit auch für ungeförderte Beiträge) die Beitragsgarantie vor. Damit diese gewährleistet werden kann, sind Einzahlung über die Riester-Förderhöchstgrenze nur bis zum 55. Geburtstag möglich. Danach können die jährlichen Einzahlungen (inkl. Sonderzahlungen) nur noch in Höhe der Riester-Fördergrenze (2.100 € pro Jahr) vorgenommen werden.

 

 Option der Höchststandssicherung (optionales Ablaufmanagement)

Gesetzlich gesichert ist bei allen Riester-Verträgen und damit auch bei dem DWS Vermögenssparplan Premium, wie bereits oben beschrieben, mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (und ggf. Zulagen). Zusätzlich zu den bereits beschriebenen regulären Kapitalumschichtungen im Rahmen des finanzmathematischen Modells kann der DWS Vermögenssparplan Premium ab dem 55. Lebensjahr um eine weitere Kapitalsicherung ergänzt werden: Die monatliche Höchststandssicherung.

Im Rahmen dieser Höchststandssicherung bekommt der Sparer ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, einmal erreichte Höchststände seines Guthabens zu sichern. Dazu bekommt der Anleger vor dem 55. Lebensjahr von der Fondsgesellschaft DWS die Einzelheiten zur Höchststandssicherung und die Optionsmöglichkeiten mitgeteilt.

Der Sparer kann (muss aber nicht) von dieser Option zwischen dem 55. Lebensjahr und spätestens 3 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase Gebrauch machen. Dazu muss der DWS der gewünschte Rentenbeginn mitgeteilt werden (der sogenannte Referenzrenteneintritts-Termin). Zu diesem Termin werden dann die monatlichen Höchststände, die das Vertragsguthaben jeweils erreicht, gesichert.

Sofern der Sparer seinen Rentenbeginn dann zu diesem Termin wahrnimmt, wird von der Fondsgesellschaft gewährleistet, dass das Guthaben die einmal erreichten Höchststände während der Phase der Höchststandssicherung nicht unterschreitet. Als Höchststände gelten die Guthaben an monatlichen Stichtagen. Diese Stichtage sind regulär der 5. Kalendertag eines jeden Monats (bzw. der darauf folgende Bankarbeitstag).

 

 Kosten bei der DWS Vermögenssparplan Premium

Die Höhe der Abschlusskosten beträgt 5,5 % der Summe der bei Vertragsabschluss vereinbarten regelmäßigen Beiträge, die über die Laufzeit bis zum geplanten Rentenbeginn planmäßig eingezahlt werden sollen. Diese Abschlusskosten werden dann auf die ersten fünf Jahre verteilt. Für die bei Vertragsabschluss vereinbarten regelmäßigen Beiträge fallen dann bis geplanten Rentenbeginn keine weiteren Abschlusskosten (wie z.B. Ausgabeaufschläge) an. Das bedeutet, dass diese Beiträge nach den ersten 5 Jahren vollständig ohne Abzug in die Fondsanlage fließen.
Sie erhalten bei uns einen Neukundenbonus. Nähere Informationen auf Anfrage: Sonder-Konditionen-Anfrage.

Für alle anderen Einzahlungen (“zusätzliche Beiträge”) werden laufende Abschlusskosten in Höhe von 5% in Ansatz gebracht. Dazu gehören z.B. spätere Erhöhungen (auch dynamische Erhöhungen) der regelmäßigen Einzahlungen, Zuzahlungen, Riester-Zulagen etc. Details zu den Kosten finden Sie in den Besonderen Bedingungen zum DWS Vermögenssparplan Premium in unserem Antragspaket.

Zusätzlich fallen jährliche Depotgebühren in Höhe von derzeit 18 € und innerhalb der Fonds eine Kostenpauschale (ähnlich der bei Fonds üblichen Verwaltungskosten). Bei dem DWS Vermögenssparplan Premium beträgt diese Kostenpauschale maximal 1,5% p.a. Beim Dachfonds-Konzept werden die Kosten der Einzelfonds mit den Kosten des Dachfonds verrechnet und insgesamt auf maximal 1,5% begrenzt. So kann es nicht passieren, dass die Verwaltungskosten der einzelnen Fonds innerhalb des Dachfonds diesen Wert übersteigen.

 Online-Zugang zur DWS Vermögenssparplan Premium

Jeder Kunde hat die Möglichkeit, sich über einen Online-Zugang zu seinem Vertrag tagesaktuell Informationen über die Fondsanlage in seinem Vertrag anzuschauen. In diesem Online-Zugang kann man u.a. die Umsätze des Vertrages einsehen und die Umschichtungen, die durch das finanzmathematische Modell des DWS Vermögenssparplan Premium vorgenommen werden, nachvollziehen. Kunden, die diesen Service der DWS nicht nutzen bzw. diesen länger als 6 Monate nicht genutzt haben, erhalten halbjährlich einen Kontoauszug in Papierform zugesandt.

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 So eröffnen Sie die DWS Vermögenssparplan Premium

Die DWS eröffnet derzeit keine neuen Riester-Verträge. Dennoch können Sie unsere Sonderkonditionen für bestehende Riester-Verträge im Rahmen eines Betreuerwechsels gerne nutzen.

Die Höhe des Neukundenbonus teilen wir Ihnen  gerne auf Anfrage mit. Nutzen Sie dazu einfach die Formulare auf der Seite Link1Bonus-Anfrage oder rufen uns an!  Kontaktdaten.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind allein die Bedingungen der Fondsgesellschaft DWS zum Produkt DWS Vermögenssparplan Premium, die Sie in den Antragsunterlagen nachlesen können.

© Rhenus Finanzen  2006-2021

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