Neben den Pflichtversicherten gehören u.a. auch Beamte, Richter und Berufssoldaten zum Kreis der Förderberechtigten bei der Riester-Förderung. Somit können auch diese Personen in den Genuss der Riester-Zulage und der Riester-Steuererstattung kommen. Bei diesen Personengruppen (im Folgenden kurz als "Beamte" bezeichnet) gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Insbesondere haben viele Beamte keine Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsnummer dient normalerweise als Zulagennummer und unter dieser individuellen Nummer (siehe dazu die Infos zur Zulagenstelle und zur Zulagennummer) wird i.d.R. das Zulagenkonto bei der Zulagenstelle geführt.
Da Beamte oft keine Sozialversicherungsnummer haben, müssen sie in diesem Falle zunächst eine Zulagennummer beantragen: Unter der Sozialversicherungsnummer wird das Rentenkonto in der Gesetzlichen Rentenversicherung geführt. Daher hat u.a. jeder Arbeitnehmer, der Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung leistet, eine Sozialversicherungsnummer. Da die Beamtenversorgung nicht bei den Rentenversicherungsträgern, sondern beim Dienstherrn selbst bzw. der Besoldungsstelle geführt wird, benötigen Beamte keine Sozialversicherungsnummer der Gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Altersversorgung wird meist unter einer Besoldungsnummer oder Personalnummer geführt. Diese kann jedoch nicht als Zulagennummer dienen. Lediglich die Sozialversicherungsnummer oder eine gesondert beantragte Zulagennummer kann für die Riester-Förderung verwendet werden. Beamte, die vor ihrer Beamtentätigkeit noch nie in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, haben oftmals noch keine Sozialversicherungsnummer und müssen daher dann eine Zulagennummer beantragen. Unter dieser Zulagennummer (dies ist dann in diesem Fall eine andere Nummer als die Sozialversicherungsnummer) wird dann das Zulagenkonto bei der Zulagenstelle geführt.
Für die Beantragung einer Zulagennummer bzw. für die Einverständniserklärung (siehe unten) hält der Dienstherr bzw. die Besoldungsstelle ein entsprechendes Formular bereit.
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